Buchungszeiten

Festsetzung der KiTa-Gebühren / Entgelte:


Die Pflicht zur Entrichtung der KiTa-Gebühren entsteht mit der Aufnahme des Kindes in der KiTa. Die Gebührenpflicht besteht auch im Falle der Erkrankung des Kindes oder bei vorübergehender Schließung der Einrichtung, sowie während der Ferienzeit. Ändert sich die Betreuungszeit im Laufe des Jahres, sind die KiTa-Gebühren entsprechend anzupassen.

Die KiTa-Gebühr und Spiel- und Materialgeld werden Anfang eines jeden Monats im Voraus abgebucht. Im Nachhinein wird das Essensgeld mit der KiTa-Gebühr berechnet.


Besuchen mindestens zwei Kinder die Kinderkrippe oder zwei Kinder den Kindergarten, ermäßigt sich die KiTa-Gebühr:

- für das zweite Kind 2/3 Ermäßigung

- für das dritte Kind 100 % Ermäßigung (gebührenfrei)


Zudem gibt es eine weitere Ermäßigung:

Ein Elternbeitragszuschuss wird für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen, in dem Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 des Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorausgeht, geleistet.

Seit September 2012 liegt der Zuschuss bei 50€ pro Monat.


Eine Änderung der Betriebskosten (Sach– und Personalkosten) kann zu einer Einschränkung und / oder Erhöhung der KiTa-Gebühren führen.